Mirko Lemke |
Maik Pulter |
Sebastian Kalkowski |
Eric Möller |
Stefan Schöning |
Aufgaben
des Betriebsausschuss
Der Betriebsausschuss ist ein Organ des
Betriebsrates. Er hat die Aufgaben eines erweiterten geschäftsführenden
Vorstandes im Betriebsrat und sorgt für eine reibungslose Erledigung der
gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats.
Dazu gehören u. a. folgende Aufgaben:
- Ausführung der Beschlüsse des Betriebsrats
- Erledigung des Schriftverkehrs
- Organisation des Betriebsratsbüros
- Organisatorische, räumliche und inhaltliche
Vorbereitung der Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen
- Sammeln, Ablegen und Verteilung von Mitteilungen,
Gesprächs- und Aktennotizen sowie Protokollen
- Die Erledigung sonstiger verwaltungsmäßiger und
organisatorischer Aufgaben, die die ordnungsgemäße Durchführung der
gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats sicherstellen
Aufgaben
des Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe,
die Zusammenarbeit und Information zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in
wirtschaftlichen Angelegenheiten zu fördern. Die Unterrichtungspflichten des
Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss sind den Beteiligungsrechten
des Betriebsrats zeitlich vorgeschaltet. Arbeitgeber und
Wirtschaftsausschuss sollen die Fragen der Unternehmenspolitik frühzeitig
besprechen, noch bevor die Unterrichtungs- und Beratungsrechte des
Betriebsrats eingreifen.
Der Wirtschaftsausschuss wird vom
Arbeitgeber über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens
unterrichtet. Er hat die Informationen entgegenzunehmen und die
wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten. Dabei kann
der Wirtschaftsausschuss auch eigene Vorschläge in die Beratungen
einbringen.
Der Wirtschaftsausschuss hat anschließend
den Betriebsrat über alle vom Arbeitgeber erhaltenen Informationen und über
das Ergebnis der Beratungen unverzüglich und vollständig zu unterrichten.
Die Aufgaben des Wirtschaftsausschuss
werden beim GHB durch den Betriebsausschuss wahrgenommen.
BEM-Beauftragte
Mirko Lemke |
Maik Pulter |
Thomas Adler |
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Verena Witt |
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Aufgaben
des BEM Ausschuss
(Betriebliches Eingliederungsmanagement)
Alle Arbeitnehmer/-innen die innerhalb der
letzten 12 Monate aufgrund einer oder mehrerer Arbeitsunfähigkeiten länger
als 6 Wochen erkrankt waren, erhalten das Angebot für ein ‚,BEM‘‘. Diese
werden durch die ,,BEM‘‘ Beauftragten des Betriebes informiert und
entscheiden dann freiwillig, ob das ,,BEM‘‘ und das konkrete
Leistungsangebot in Anspruch genommen wird oder nicht.
Das ,,BEM‘‘ soll die Mitarbeiter dabei
unterstützen, bei oder nach langwieriger Arbeitsunfähigkeit in den
Arbeitsprozess zurückzukehren. Sowie durch geeignete Hilfestellung und
Unterstützungsangebote erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Der ,,BEM‘‘ Ausschuss setzt sich aus
Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Seite zusammen.